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Montag, 3. November 2003
Bürgerkarte, Bankomatkarte, eCard

Heftige Diskussionen verursacht zur Zeit die Neuauflage der Ausschreibung für die österreichische Sozialversicherungskarte. Nachdem die erste Vergabe gescheitert ist wurden im zweiten Versuch die Pakete getrennt. Im zweiten Paket, dass dieser Tage ausgeschrieben werden soll, wird die Ausstattung aller Leistungsberechtigten mit einer Sozialversicherungskarte (eCard) vergeben.

Heftige Diskussionen verursacht dabei der Vorstoss der österreichischen Banken, die Funktionen der eCard auf der Bankomatkarte aufzubringen. Damit würde die Bankomatkarte zu einer Art "Super-Card"

  • Bankkarte mit EMV Standard (Europay-Mastercard-Visa)
  • Sozialversicherungskarte
  • Bürgerkarte mit Zugang zu e-Government über digitale Signatur

Als Vorteile bringen die Bankenvertreter vor allem den Kostenfaktor ins Spiel: Durch den Einsatz bestehender Karten müssen nicht Millionen Karten angeschafft und in Umlauf gebracht werden. Das Einsparungspotenzial liegt im zweistelligen Millionenbereich.

Ein Weiterer Vorteil ist die Verknüpfung mit der Bürgerkarte, eine Funktion welche die Banken ab Mitte 2004 anbieten: Jede Bankomatkarte erhält ein "schlummerndes" Zertifikat für die elektronische Unterschrift. Nach Aktivierung können sich BürgerInnen mit dieser digitalen Signatur gegenüber einer Behörde identifizieren und am e-Government teilnehmen.

Naturgemäss skeptischer sehen die Datenschützer diese Entwicklung. Die wichtigsten Punkte dazu sind

Verknüpfung der Daten
Wenn alle Daten auf einer Karte untergrbracht sind, dann ist es auch Banken möglich, Gesundheitsdaten auszulesen. Inwieweit die eCard tatsächlich Gesundheitsdaten enthalten soll, steht zur Zeit nicht fest: Man darf auf die Vorgaben der Ausschreibung gespannt sein
Notfallsdaten
Mit ein Argument für die eCard war die Speicherung von Notfallsdaten, was ebenfalls zu Problemen führt, wenn diese auf der Bankkarte abgelegt sind
Personen ohne Bankverbindung
Wer keine Banikkarte besitzt - aus welchem Grund immer - muss dennoch Zugang zu Sozialversicherungsleistungen besitzen. Zwar ist es technisch kein Problem, für diese Personen eine "Ersatzkarte" auszugeben. Es muss jedoch sicher gestellt sein, dass solche Personen nicht diskriminiert werden können.
Verlust der Karte
Was passiert, wenn die Karte verloren geht oder von der Bank eingezogen wird?

Zusammengefasst: Aus Gründen der Kostenersparnis und der Vereinheitlichung ist dieser Vorstoss der Banken sicher interessant. Die Bedenken aus Sicht des Datenschutzes müssen berücksichtigt werden. Es wird spannend, wie die Ausschreibung zur eCard letztendlich aussehen wird

Weitere Links

FuZo: Bankomatkarten als Krankenschein
FuZo: Ein "Vorzeigegesetz" zum E-Government
Bankomat-Kombikarte problematisch

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