Rollberg News  
Die etwas anderen Nachrichten
 
Freitag, 8. Februar 2002
Heise-Verlag mahnt mutmaßliche Domain-Abzocker ab

Der Verlag Heinz Heise hat am heutigen Donnerstag die Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains GmbH (ZRW) abgemahnt. Diese Firma betreibt seit etwa einem halben Jahr im Web ein obskures Branchen-Verzeichnis mit Domain-Adressen. Obwohl der Verlag zwei im letzten Sommer eingegangene Angebote zur Aufnahme in diesen Katalog nicht angenommen hatte, taucht er nun als "Verlag Heint Heise" und der korrekten Postanschrift dort auf. Der Verlag fordert nun die ZRW auf, bis zum 18. Februar durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung diesen "rechtswidrigen Zustand zu beseitigen". [heise news]

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Mittwoch, 6. Februar 2002
Web-Inhalte: Verschoben ist nicht gelöscht

Samuel Althof, Sprecher der Vereinigung Aktion Kinder des Holocaust, hat eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von switzerland.indymedia.org bei der Schweizer Polizei wegen antisemitischer Veröffentlichungen gestellt. Auf der Website des linken Infoportals würden sich antisemitische Beiträge häufen, die verantwortlichen "ModeratorInnen + RedakteurInnen" würden diese aber nicht entfernen, sondern nur mit einem Kommentar in den "Zensurkübel" verschieben. Dort seien sie nicht nur weiter einsehbar, der Zensurkübel enthalte auch durch "die Ansammlung 'gelöschter' Beiträge eine bewusst gewollte Attraktivität".
Mehr in Telepolis: Umstrittene Rolle des Zensurkübels. [heise news]

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Bundestag verabschiedet Anti-Cracker-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitagabend gegen Stimmen aus der Opposition das Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG) ohne weitere Aussprache verabschiedet. Ziel des auch als "Lex Premiere" bekannten Gesetzes mit dem unaussprechlichen Namen ist es, die unberechtigte Nutzung kostenpflichtiger Angebote von Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Tele- und Mediendiensten durch das Umgehen technischer Vorsperr- und Verschlüsselungsverfahren zu unterbinden. Wer Einrichtungen für das Aushebeln solcher "Zugangskontrolldienste" zu "gewerbsmäßigen Zwecken" einführt, herstellt oder verbreitet, kann nach In-Kraft-Treten des Gesetzes mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden. Der gewerbliche Besitz, die Einrichtung, die Wartung und der Austausch der Cracker-Werkzeuge kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. [heise news]

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