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Mittwoch, 6. Februar 2002
Bundestag verabschiedet Anti-Cracker-Gesetz
kantel
06:44h
Der Bundestag hat am Freitagabend gegen Stimmen aus der Opposition das Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG) ohne weitere Aussprache verabschiedet. Ziel des auch als "Lex Premiere" bekannten Gesetzes mit dem unaussprechlichen Namen ist es, die unberechtigte Nutzung kostenpflichtiger Angebote von Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Tele- und Mediendiensten durch das Umgehen technischer Vorsperr- und Verschlüsselungsverfahren zu unterbinden. Wer Einrichtungen für das Aushebeln solcher "Zugangskontrolldienste" zu "gewerbsmäßigen Zwecken" einführt, herstellt oder verbreitet, kann nach In-Kraft-Treten des Gesetzes mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden. Der gewerbliche Besitz, die Einrichtung, die Wartung und der Austausch der Cracker-Werkzeuge kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. [heise news]
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